DRK-Kita in BrandenburgFoto: M. Eram / DRK
Für Kitas und Schulen

Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Eine erwachsene Person klebt einem Kind ein Pflaster auf den ArmWilling-Holtz / DRK

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Ansprechpartner

Herr
Andre Hoß

Tel: 0641 40006-150

Ausbildung(at)drk-mittelhessen(dot)de
 

  • Ersthelfer im Betrieb

    Der Kurs richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungspersonal in Kitas, Schulen und Einrichtungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf und Gießen. Besonders Einrichtungen in Marburg, Gießen, Stadtallendorf, Lich und Wetter profitieren von dieser spezialisierten Schulung.

    Organisation & Rahmenbedingungen

    • Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
    • Durchführung inhouse, on-site - einfach bei Ihnen vor Ort ab 15 bis max. 20 Personen (geeigneter Raum erforderlich)
    • Teilnahme auch an unseren Kursstandorten in Marburg, Gießen, Stadtallendorf, Lich und Wetter möglich
    • Abrechnung über die Berufsgenossenschaft möglich
  • Inhalte – strukturiert & praxisnah

    • Besonderheiten der Ersten Hilfe bei Kindern
    • Maßnahmen bei Atemnot, Verschlucken und Bewusstlosigkeit
    • Versorgung von Verletzungen im Kindesalter
    • Notfälle wie Fieberkrämpfe oder allergische Reaktionen
    • Praktische Übungen mit realistischen Fallbeispielen

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige Unfallkassen oder BWG übernommen

Zur Unfallkasse

Zur BGW

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. 

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Unsere Lehrgangsorte

Gerne führen wir den Kurs auch bei Ihnen durch, alternativ können wir Kurstermine in Gruppen oder für Einzelteilnehmer an unseren Seminar-Standorten anbieten. Modern, barrierefrei und in Ihrer Nähe.
Bildungszentrum des Deutschen Roten Kreuzes in Marburg mit grünem Hauptgebäude und rotem Kreuz

Die Geschäftsstelle Marburg im DRK-Forum bietet moderne Räumlichkeiten für Erste-Hilfe-Kurse und ist optimal angebunden für Teilnehmer aus dem nördlichen Verbandsgebiet.

Die Geschäftsstelle Gießen bietet zentrale Kursräume für Erste-Hilfe-Ausbildungen. Dank verkehrsgünstiger Lage und moderner Ausstattung ist der Standort besonders beliebt bei Teilnehmenden aus Gießen und Umgebung.

DRK-Stützpunkt Wetter bei Nacht mit rot beleuchtetem Gebäude und DRK-Logo

Der Katastrophenschutz-Stützpunkt in Wetter kombiniert Katastrophenschutz mit modernen Kursräumen. Hier bietet das DRK Erste-Hilfe-Kurse für kleine und große Gruppen in optimaler Infrastruktur an.

Gebäude des DRK Katastrophenschutz-Stützpunkts Stadtallendorf mit Einsatzfahrzeugen

Der neue Katastrophenschutz-Stützpunkt in Stadtallendorf bietet großzügige Schulungsräume und eine moderne Infrastruktur. Hier finden Erste-Hilfe-Kurse in praxisnaher Umgebung statt – ideal auch für größere Gruppen.

DRK-Gebäude in Lich mit Einsatzfahrzeugen und Fahnen des Deutschen Roten Kreuzes

Der Katastrophenschutz-Stützpunkt in Lich verfügt über moderne Schulungsräume und nachhaltige Infrastruktur. Ein idealer Ort für Erste-Hilfe-Kurse mit realitätsnahen Übungen.

FAQ

Wie lange dauern die Kurse?

Je nach Kurs meist ein halber bis ein ganzer Tag, das ist auf den Unterseiten nochmal explizit beschrieben.

Wie viele Ersthelfer benötigt mein Betrieb?

Die Anzahl richtet sich nach der DGUV Vorschrift 1: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben muss ab 2 bis 20 Mitarbeitenden mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer benannt werden, ab 21 Mitarbeitenden mindestens 5 %. In sonstigen Betrieben (z. B. Produktion, Handwerk, Bau) sind es mindestens 10 %. Wir beraten Sie gerne individuell für Ihren Betrieb im Landkreis Marburg-Biedenkopf und Gießen.

Gibt es Pausen?

Ja, inklusive Zeit für Snacks/Getränke.

Wie oft muss eine Fortbildung durchgeführt werden?

Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist alle 2 Jahre verpflichtend, Grundlage dafür ist einmalig der Erste-Hilfe Grundkurs (Rotkreuzkurs). So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden jederzeit handlungssicher sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Können Plätz oder ganze inhouse-Termine umgebucht werden?

Bis 48 Stunden vorher in der Regel möglich.

Barrierefreiheit?

Unsere Kursräume in Marburg, Lich, Gießen, Stadtallendorf und Wetter sind allesamt barrierefrei; Details je Terminseite.

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?

Für die Grundausbildung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Zur Fortbildung können nur Personen zugelassen werden, die bereits einen gültigen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert haben, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Können die Kurse auch am Wochenende stattfinden?

Ja, nach Absprache können wir auch Termine am Wochenende oder in den Abendstunden anbieten. So lassen sich Schulungen optimal mit dem Betriebsablauf vereinbaren.

Was muss ich für eine Inhouse-Schulung vorbereiten?

Sie benötigen einen ausreichend großen, gut belüfteten Raum (kein Durchgangszimmer, keine Kantine, kein Büro), in dem praktische Übungen möglich sind. Zusätzlich sollten Tische, Stühle und eine freie Bodenfläche vorhanden sein. Materialien und Übungspuppen bringen wir mit.

Gibt es Fördermöglichkeiten über die BG?

Ja, die Kosten für Grund- und Fortbildungskurse können in der Regel über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation und Abwicklung.

Was ist der Unterschied zwischen Erste-Hilfe-Grundausbildung und Fortbildung?

Die Grundausbildung (Rotkreuzkurs) ist der Einstieg und Pflicht für neue Ersthelfer im Betrieb. Die Fortbildung dient der Wiederholung und Vertiefung der Inhalte und ist alle 2 Jahre vorgeschrieben.

Wie läuft die Anmeldung für Einzelpersonen?

Einzelpersonen oder kleinere Gruppen können sich direkt über unsere Kursstandorte in Marburg, Gießen, Stadtallendorf, Lich oder Wetter anmelden. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert online oder telefonisch über unser Service-Team.

Was ist beim Betriebssanitäter-Kurs besonders?

Der Kurs Betriebssanitäter ist umfangreicher als die reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung. Er richtet sich an Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko und vermittelt erweiterte Kenntnisse – z. B. Versorgung von Schwerverletzten, Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten und realistische Fallübungen.

Bieten Sie auch Kombinationsschulungen mit Brandschutz an?

Ja, wir bieten auf Wunsch kombinierte Schulungen an. So können Ersthelfer- und Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer-Lehrgänge effizient miteinander verbunden werden – mit nur einem Ansprechpartner für die gesamte Organisation.

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